BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Kreisverband Haßberge

Keine Ausnahmen beim Anbindegebot

Es hört sich nach einem öden Behördenakt an – die „Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP)“. Tatsächlich steckt hier aber Zündstoff drin. Im LEP wird nichts weniger geregelt als das Gesicht Bayerns mit all seinen verschiedenen Landschaften, Natur- und Wirtschaftsräumen. Und die CSU arbeitet gerade an dem sprichwörtlichen Schlag in dieses Gesicht. Ihre Parole lautet „Lockerung des Anbindegebots“.

Hört sich harmlos an, bedeutet aber einen Beton-Tsunami auf heute noch grünen Wiesen. Das Anbindegebot schützt uns vor Flächenfraß und der Zersiedelung unserer Umgebung. Es schreibt vor, dass Kommunen neue Flächen nur in Anbindung zum Siedlungsgebiet ausweisen dürfen, also meist am Ortsrand. Das hilft uns, zusammenhängende Naturgebiete oder landwirtschaftliche Flächen zwischen den Ortschaften zu erhalten. Die CSU will jetzt Industrie und Gewerbe auf der grünen Wiese zulassen. Die Auswirkung kann sich jede*r vorstellen. Zur Erinnerung: Bei der letzten LEP-Änderung wurde die Ansiedelung großer Supermärkte erleichtert. Die Folge: Am Ortsrand wurden die immer gleichen Discounter hochgezogen, während im Ortskern bald nur noch tote Hose war. Jetzt soll das Leben komplett aus dem Ort vertrieben werden. Wir wehren uns gegen diesen Angriff auf unsere Kulturlandschaft und wollen den Gemeinden lieber helfen, das Ortszentrum zu beleben.

Die Grünen im Kreistag Haßberge forderten deshalb, dass der Landkreis Haßberge dieser Lockrung des Anbindegebtotes nicht zustimmt. Im Kreisausschuss wurde dieser Punkt behandelt und dem Grünen Antrag zugestimmt.

Hier der entsprechende Bericht aus dem Haßfurter Tagblatt:

Keine Ausnahmen beim Anbindegebot

Kreisausschuss spricht sich gegen Lockerung der Vorgaben für Gewerbe- und Industriegebiete aus

Mit dem Landesentwicklungsprogramm (LEP) will das Bayerische Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat die Zukunft des Freistaats gestalten. Für die Fortschreibung des Programms sind die Landkreise aufgefordert, Stellungnahmen abzugeben. Unter anderem geht es dabei um die Lockerung des sogenannten Anbindegebots. Dieses besagt, dass neue Baugebiete nicht in der freien Landschaft ausgewiesen werden dürfen, sondern nur direkt im Anschluss an Ortschaften. Die Fortschreibung des LEP sieht nun vor, Gewerbe- oder Industriegebiete in Ausnahmefällen – unter anderem an Autobahnanschlussstellen – zuzulassen. Gegen diese Lockerung sprach sich der Kreisausschuss am Montag aus. Als „absolut nicht akzeptabel“ bezeichnete Rita Stäblein (Grüne) die geplante Lockerung des Zersiedelungsschutzes, die die Kreisverwaltung laut Sitzungsvorlage begrüßte. Adelinde Friedrich vom Bauamt hatte zuvor die Erfolge der Hofheimer Allianz bei der Flächennutzung und des gesamten Landkreises beim Leerstands-Flächenmanagement in Erinnerung gerufen. Friedrich wies darauf hin, dass der Landkreis und seine Kommunen verantwortungsbewusst mit freien Flächen umgingen. Eine Lockerung des Anbindegebots biete aber nach Meinung der Verwaltung vielleicht noch weitere Entwicklungschancen. Insbesondere die Anschlussstellen an die Maintalautobahn bei Theres, bei Knetzgau und bei Eltmann nannte Friedrich als mögliche Standorte für neue Gewerbe- oder Industriegebiete. „Die Lockerung öffnet der Zersiedelung Tür und Tor“, entgegnete die Grünen-Kreisrätin Rita Stäblein und machte sich insbesondere Sorgen um die (noch) unberührte Natur. Nicht zuletzt sei diese für den Tourismus im Landkreis wichtig. Auch Jürgen Hennemann (SPD) will sich mit der Lockerung des Anbindegebots nicht anfreunden. Der Eberner Bürgermeister fürchtet, dass kleinere Kommunen, die ohne Anbindung an große Zufahrtsstraßen auskommen müssen, dadurch künftig benachteiligt würden. Landrat Wilhelm Schneider dagegen hielt die Befürchtung der „Zubetonierung“ der Natur und auch der Benachteiligung von abseits großer Verkehrswege gelegenen Gemeinden für unbegründet. Die Lockerung des Anbindegebots bezeichnete Schneider vielmehr als eine Chance für den Landkreis. „Wir sollten uns da nicht einschränken“, sagte der Kreisschef, folgte dann aber Hennemanns Vorschlag, über diesen Punkt der LEP-Fortschreibung gesondert abzustimmen. Beim Gleichstand von 6:6 Stimmen lehnte der Kreisausschuss schließlich die vorgesehene Lockerung des Anbindegebots ab.

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