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Grüne Info-Veranstaltung in Sailershausen am 17.11.2004
Die Eintragungsfrist für das Volksbegehren „Aus Liebe zum Wald" läuft seit dem 16. November. Noch bis Montag, den 29. November kann man sich im Rathaus eintragen. Nur wenn 10 % der Bevölkerung diesen Gang auf sich nehmen, kann es zur eigentlichen Volksabstimmung kommen. Zur Abstimmung stehen dann auf der einen Seite der Entwurf der Bayerischen Staatsregierung zur Forstreform, auf der anderen Seite der Entwurf des Wald Bündnis Bayern, zu dem sich zahlreiche Verbände wie der Bund Naturschutz, der Alpenverein, und der Landesbund für Vogelschutz zusammengeschlossen haben.
Um die Hintergründe des Volksbegehrens zu beleuchten, lud der Kreisverband der Grünen zu einer Informationsveranstal- tung in die Wanderstube nach Sailershausen ein.
Referent Jens Schlüter, angehender Förster aus Freising, erklärte ausführlich, wie nach dem Entwurf der Staatsregierung die Forstverwaltung umorganisiert werden soll. Die Aufgaben, die bisher die Forstämter übernehmen, werde auf vier Stellen aufgeteilt. Die bisherigen 128 Forstämter würden zu 47 Stellen einer Anstalt des öffentlichen Rechts umgewandelt, die sich ausschließlich um den Holzverkauf kümmern. Für sämtliche Jagdangelegenheiten, die bisher auch vom Forstamt erledigt werden, ist demnach zukünftig das jeweilige Landratsamt zuständig. Um privaten Waldbesitz kümmert sich nach Darstellung des Referenten in Zukunft die Waldbesitzervereinigung WBV. Bei sonstigen Probleme, z.B. Borkenkäferbefall ist wiederum das Amt für Landwirtschaft und Forsten anzusprechen. Was bisher ein Fachmann vor Ort erledigt, müssten nach dem Entwurf der Bayerischen Staatsregierung vier verschiedene Stellen, in räumlich oft sehr weiter Entfernung vom Wald erledigen.
Eine sorgfältige Bewirtschaftung des Waldes, bei der der Umwelt- und Naturschutz einen hohen Stellenwert habe, sei so nicht mehr zu gewährleisten. Auch für den Gemeindewald kämen mit dem Forstgesetz der Staatsregierung schlechte Zeiten, denn die Personalzuschüsse würden komplett gestrichen. Der Entwurf des Volksbegehrens dagegen sieht vor, den bisherigen Zuschuss von 40 % beizubehalten. Auch müssten nach dem Entwurf des Volksbegehrens weiterhin qualifizierte Fachleute im Wald entscheiden, welche Bäume gefällt werden und welche - auch im Sinne des Naturschutzes z.B. für den Specht - stehenbleiben dürfen.
Als wichtigen Punkt des Volksbegehrens nannte Schlüter, dass der Privatisierung des Waldes damit ein Riegel vorgeschoben werde. Damit werde verhindert, dass der Wald verkauft oder verpachtet werde, was in Nachbarländern wie Österreich schon geschehe, um Etatlöcher zu stopfen. Mit dem Entwurf der Staatsregierung, die zum einem den wirtschaftlichen Gewinn, den ein Wald abwirft, in den Vordergrund stellt und zum anderen Privatisierung erlaubt, sei vorstellbar, dass große Flächen zum Sandabbau verpachtet werden können. Als konkretes Beispiel nannte Schlüter die Kiefernwälder um Nürnberg, die sich betriebswirtschaftlich lohnend zum Sandanbau anbieten würden: „Nur haben Sie danach keinen Wald mehr, sondern ein großes Loch!"
Wenn der Wald - noch dazu in Konkurrenz zu den Billiganbieteren aus Nord- und Osteuropa Gewinne abwerfen muss, müssten aufwändige, aber ökologisch verträgliche Waldbaumethoden wie der Femelschlag, bei dem nur ein Teil der Bäume in einem Waldstück geschlagen werden, einfacheren und billigeren Waldbaumethoden weichen. Monokulturen mit Fichten und Kiefern, die sich maschinell ernten lassen, und Kahlschläge bieten sich an, wenn man den Wald unter rein wirtschaftlichen Gesichtspunkten sieht. „Eine Buche benötigt 160 Jahre, bis sie gefällt werden kann, eine Douglasie oder eine Fichte 80 Jahre. Sieht man nur den Holzgewinn, so pflanzt man Douglasien und Fichten. Fragt man aber, welche Baumart hier heimisch ist, das Trinkwasser rein hält, Stürmen widersteht und die Vielfalt von Fauna und Flora erhält, so wird man sich für die Buche entscheiden."
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