Menü
Seit Dienstag, den 5. Juli, und bis zum Montag, den 18. Juli können sich die Bürgerinnen und Bürger in den jeweilig zuständigen Rathäusern eintragen. Wird das Begehren von mindestens
10 Prozent der bayerischen Wahlberechtigten unterstützt, so ist es dem Landtag zuzuleiten. Lehnt dieser den mit dem Volksbegehren verfolgten Gesetzentwurf ab, dann kommt es zum Volksentscheid.
Bereits vor mehreren Wochen hat der Kreisvor- stand der Grünen beschlossen, das Volksbegehren im Landkreis aktiv zu unterstützen.
Ziel des Volksbegehrens, wie auch früherer Gesetz- entwürfe der Grünen Landtagsfraktion ist es, durch den Wegfall der Genehmigungsfreistellung für Mobilfunkanlagen in der Bayerischen Bauordnung für mehr Transparenz bei Planung und Errichtung der Anlagen zu sorgen. Denn trotz anderslautender Behauptungen und trotz des „Bayerischen Mobil- funkpaktes“ mangelt es noch an Transparenz, gibt es immer noch und immer wieder „Nacht- und Nebelaktionen“. Wir sind der Meinung, dass Bürgermeister, Räte und Anwohner schon vorab informiert werden müssen, bevor Mobilfunk- anlagen auch mit einer Aufbauhöhe von weniger als zehn Metern installiert werden.
Die Grünen im Bayerischen Landtag haben innerhalb der letzten fünf Jahre dreimal einen Gesetzentwurf zum Wegfall der Genehmigungsfrei- stellung in der Bayerischen Bauordnung einge- bracht, scheiterten damit aber ebenso wie zuletzt der Bund Naturschutz in Bayern mit einer Petition an der Mehrheit aus CSU und SPD.
Selbstverständlich müssen Gemeinden Anlagen genehmigen, wenn deren Errichtung und Betrieb den gesetzlichen Vorgaben, hier vor allem den Vorgaben der 26. BImSchV und des Bauplanungs- rechtes, genügen. Über die Verpflichtung zum Bauantrag würde jedoch die Standortgemeinde in jedem Fall über die Planungen der Mobilfunk- betreiber informiert. Auf diesem Weg und über die Nachbarbeteiligung würde Öffentlichkeit hergestellt. Mit der Diskussion vor Errichtung der jeweiligen Anlage kann erreicht werden, dass Nachbarschafts- konflikte im Vorfeld entschärft, dass weniger belastende Standorte gesucht und gefunden werden. Eine weitere Folge wäre, dass mancher Immobilienbesitzer über die öffentliche Problemati- sierung vom Vorhaben der Verpachtung oder Vermietung seiner Immobilie für Mobilfunkanlagen Abstand nimmt.
Auch die zweite Forderung im Text des Begehrens ist im Interesse der Kommunen und ihrer Bürger und Bürgerinnen. Denn die entsprechend verbesserten und ergänzten Formulierungen im Landesentwicklungsprogramm hätten eine erheblich verbesserte Absicherung der gemeind-
lichen Bauleitplanung zur Folge. Aus diesen Gründen halten wir das Volksbegehren auch für sinnvoll und unterstützenswert.
Im übrigen fordert der Grüne Kreisverband vor dem Hintergrund der Unklarheit und Unsicherheiten über gesundheitliche Auswirkungen durch elektromagne- tische Felder weiterhin Bundestag und Bundes- regierung auf, für mehr Forschung, mehr und bessere Aufklärung und für Grenzwerte im Sinne wirklicher Vorsorgewerte zu sorgen.
Robert Habeck hat einen Plan vorgestellt, wie Deutschlands wirtschaftliche Kräfte neu entfesselt werden. Die Vorschläge sollen die [...]
Gestern am späten Abend wurde das weiterentwickelte Kita-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetz (KitaQuTH) im Bundestag beschlossen. Es [...]
Deutschland hat eine der erfolgreichsten Start-up-Szenen. Im internationalen Vergleich liegen wir mit 31 milliardenschweren Start-ups – [...]